Impressum

Urmel-Events
DJ und Verleih für Veranstaltungen
42549 Velbert

Fon: 01721887659

Email: j.grahl@urmel-events.de

Steuernummer: 13950702662

Vertreten durch und inhaltlich Verantwortlich:
Janos Grahl

Website Anbieter: JIMDO

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Mietzeit & Zahlung
1.1. Die Mietzeit beginnt bei Abholung durch den Kunden bzw. Auslieferung durch uns und endet bei Rückgabe durch den Kunden bzw. Abholung der Urmel-Events GbR. Die Zahlung hat nach spätestens 7 Tagen ab Erhalt der Ware zu folgen. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde Verzugszinsen, sowie alle weiteren mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten. 

1.2. Stellt sich nach einer Buchung raus, dass der Kunde innerhalb des Zeitraums nicht zahlt, schuldet er ebenfalls Zinsen in Höhe von 4 %. 

1.3. Die Veräußerung der Geräte an Dritte ist unzulässig. 

 

§ 2 Preise
Alle unsere Mietpreise sind netto und verstehen sich in Euro (€) zzgl. der aktuellen MwSt. und, wenn nicht anders vereinbart, pro Tag zu rechnen. Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstandes werden, wenn nicht anders schriftlich vermerkt gesondert berechnet. 

2.1 Mietrabatte
 Wenn Sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, machen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot. Sollte die Ware nicht wie vereinbart zurückgebracht werden, behalten wir uns vor, die Miete um die jeweiligen Tage zu erhöhen. 

 

§ 3 Annulierungskosten
Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag bzw. von einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern: 

  • Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betrages
  • Rücktritt bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des vereinbarten Betrages
  • Rücktritt bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Betrages
  • Rücktritt bei Eintreffen am Veranstaltungsort bzw. nicht Erscheinen am Abholtermin 100 % des vereinbarten Betrages

 

§ 4 Gefahrenübergang und Haftung
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Mieter über. Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Kunden befindet, haftet der Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen. Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände haftet der Mieter und ist verpflichtet uns sofort nach bemerken des Diebstahles zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle abzuschließen. Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haften wir nicht. 

Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Kunden an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflagen ergeben. Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipments und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung usw. zu sorgen hat. 

 

§ 5 Rückgabe der Mietsache
Der Besteller hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben in dem er ihn erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Kosten eines Ersatzgerätes zu tragen. Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern, Strahlern usw. die nachweislich durch Kurzschluss oder mutwillig zerstört wurden, hat der Mieter den Neupreises derselben zu zahlen. Für nicht ordnungsgemäß (glatt und in einem Durchmesser) aufgewickelte und gesäuberte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 1 € je Kabel zu zahlen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 25 €/Std. zu zahlen. 

 

§ 6 Mietzeitraum, Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Vorhinein vereinbarten Daten. Wurde dort nichts festgehalten, so hat die Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu erfolgen. Kommt der Besteller mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den Vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten. 

 

§ 7 Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. 

 

§ 8 Sonstiges
Der Besteller hat Angestellten der Urmel-Events GbR jederzeit freien Zutritt zur Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu lassen. Es ist dem Besteller und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns genehmigt wurde. 

 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Velbert. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.